Asbest & KMF

Aktuelles aus dem Verbandsgebiet – Wichtig für Entsorgungsfirmen im Verbandsgebiet

Ab sofort gibt es neue Entsorgungswege für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF), die die Grenzwerte der Deponieklasse II (DK II) einhalten und im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg (Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen) anfallen.

 

Mit diesen Deponiebetreibern hat der Zweckverband Vereinbarungen getroffen:

  1. KWiN (Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald), Deponie Sansenhecken des AWN
    (Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH)

    AWN – Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH
    Sansenhecken 1
    74722 Buchen

    Telefon 06281 906-0
    Telefax 06281 906-221

    Anfahrt

    Die Ablagerung kann nur unter Voranmeldung beim ZVAWS und dem Deponiebetreiber und dem entsprechenden Nachweisverfahren erfolgen.

    Bei KWiN, Deponie Sansenhecken des AWN ist bis zu einer Menge von 20 t pro Anfallstelle die Annahme über einen Sammelentsorgungsnachweis der AWN möglich. Ab 20 t wird ein Einzelentsorgungsnachweis im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) benötigt.

    Die AWN hat dazu Merkblätter online zur Verfügung gestellt:
    Merkblatt G07: Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
    Merkblatt G12: Entsorgung von Dämm- und Isoliermaterial aus Mineralfasern
    Sie sind hier zu finden: https://www.awn-online.de/gewerbe/merkblaetter

 

  1. Landkreis Miltenberg, Kreismülldeponie Guggenberg


    Kreismülldeponie Guggenberg
    Rütschdorfer Straße
    63928 Eichenbühl-Guggenberg

    Telefon: 09378 740
    Fax: 09378 1713
    E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de

    Anlieferungen von KMF und asbesthaltigen Abfällen aus dem Verbandsgebiet auf die Kreismülldeponie Guggenberg sind nur über den Zweckverband (oder einen vom Zweckverband beauftragten Transporteur) möglich. Großkunden können in Ausnahmefällen direkt (von einer Baustelle) anliefern. Es ist jedoch die Freigabe durch den Zweckverband nötig.

    https://www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft/Einrichtungen.aspx

    Für gewerbliche Anlieferungen sind ebenfalls die Vorschriften für das Nachweisverfahren über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zu beachten.
    Merkblatt Künstliche Mineralfasern (KMF)
    Merkblatt zur Annahme asbesthaltiger Abfälle
    Merkblatt zur Annahme asbesthaltiger Abfälle auf der Kreismülldeponie Guggenberg

    Zu Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Deponiebetreiber oder den Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg.

 

  1. Sonstige belastete mineralische Abfälle der Deponieklassen I und II (DK I und DK II) können auf der Deponie Hopferstadt des Zweckverbandes angenommen werden. Hierfür benötigen Sie eine grundlegende Charakterisierung und Deklarationsanalytik gemäß Anhang 3 Tab. 2 DepV

    Die Abrechnung erfolgt über die zuständigen Gebietskörperschaften entsprechend der jeweiligen Gebührensatzungen.