12/24
  • Pages

Gut gelagert in Hopferstadt

Die Deponie Hopferstadt ging zusammen mit dem Müllheizkraftwerk 1984 in Betrieb. Als Inertstoffdeponie ist sie für die Ablagerung von Materialien konzipiert, die organisch nicht mehr abgebaut werden können, nicht brennbar und nicht verwertbar sind.

Fachleute sprechen von inerten Abfällen, die vor allem aus Industrie, Gewerbe und Kommunen stammen. Diese können auf der Deponie Hopferstadt abgelagert werden, vorausgesetzt sie erfüllen die Anforderungen bis zur Deponieklasse II der Deponieverordnung (DepV). Hausmüll gehört nicht in diese Kategorie und wird nicht abgelagert. So können sich keine Gase bilden und der Deponiekörper bleibt stabil. Die Deponie umfasst vier Ausbauabschnitte. Der erste Abschnitt ist bereits verfüllt und so rekultiviert,dass er mit seinen Wiesenflächen und Gehölzinseln einen attraktiven Rückzugsort für Tiere und Pflanzen mitten in der ansonsten eher eintönigen Agrarlandschaft bietet. Seit Jahrzehnten analysiert ein Labor regelmäßig das Grundwasser aus 15 Beobachtungsbrunnen sowie die Sicker- und Oberflächenwässer und gibt die Ergebnisse an das Bayerische Landesamt für Umweltschutz als Aufsichtsbehörde weiter. Dass Abfallmaterialien durch Auswaschen ins Grundwasser gelangen, ist aufgrund der vorhandenen geologischen Gesteinsformation nicht zu befürchten. Denn die Deponie liegt auf wasserundurchlässigen Schichten des Unteren Keupers auf. Diese natürliche Sperre bildet zusammen mit der mehrschichtigen Basisabdichtung – sie entspricht den hohen Anforderungen der Deponieklasse II der Deponieverordnung – ein Multi-Barrieren-System. Sickerwässer werden über ein Sammelsystem in vier große Auffangbehälter geleitet und später im Müllheizkraftwerk zum großen Teil als Prozesswasser verwendet. Typische Ablagerungsstoffe sind belasteter Bauschutt oder verunreinigte Böden. Ablagerungen erfolgen derzeit in Abschnitt II. Jeder Bauherr, der Erdaushub nicht auf dem eigenen Grundstück nutzen konnte oder größere Mengen Bauschutt entsorgen musste, war einmal verantwortlicher Abfallentsorger in einem größeren Stil. Viele vertrauen dann darauf, dass die Entsorgungsfirma alles richtig macht. Andere haben vielleicht genauer hingeschaut und waren dann irritiert vom Flickenteppich der Regelungen für die Entsorgung von Boden und mineralischen Abfällen, der in Deutschland herrscht. Die Irritation dürfte erst recht groß geworden sein, wenn der Bauherr dann auch noch Sekundärbaustoffe, also z. B. recycelten Bauschutt, einsetzen wollte – auch hier hatte jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Mit der sogenannten Mantelverordnung wurde nach einem jahrelangen Ringen zwischen Abfall- und Bauwirtschaft, Fachbehörden, Bundesrat und Bundestag im Juni 2021 ein bundesweit einheitliches Regelwerk verabschiedet. Mantelverordnung heißt sie, weil darin mehrere Verordnungen zusammengefasst sind. Im Mittelpunkt steht die neue Ersatzbaustoffverordnung, die den Einsatz von Materialien wie recyceltem Bauschutt und Müllverbrennungsschlacke fördern soll. Die Prognosen über die Auswirkungen der Mantelverordnung auf den zukünftigen Deponiebedarf könnten unterschiedlicher nicht sein. Sie reichen von einem gleichbleibenden Bedarf bis zur Stoffstromverschiebung von mehreren Millionen Tonnen pro Jahr auf die wenigen vorhandenen Deponien. Die Mantelverordnung wird zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten. Die Auswirkungen sollen nach zwei weiteren Jahren überprüft und die Verordnung bei Bedarf angepasst werden. Der ZVAWS stellt sich auf zunehmenden Deponiebedarf ein und bereitet den Ausbau der Deponieabschnitte III und IV vor.

Abschnitt I ist bereits verfüllt und rekultiviert. Die Verfüllabschnitte III und IV sind noch nicht ausgebaut. Deren Fläche dient aktuell als Zwischenlager für Haus- und Sperrmüll. Über die Restlaufzeit des ausgebauten Verfüllabschnitts II sowie die Restlaufzeit der gesamten Deponie kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Die Deponie in Zahlen

7,25 ha

Gesamtdeponiefläche

834.000 m3

genehmigtes Gesamtvolumen

335.437 m3

verfülltes Gesamtvolumen

478.563 m3

Restvolumen der Deponie

88.734 m3

Restvolumen des derzeit ausgebauten Verfüllabschnitts II

Stand: 2020